Informationen zur Pflegeversicherung
Definition der PflegebedürftigkeitPflegebedürftig ist, wer durch körperliche, geistige oder seelische Erkrankung oder Behinderung nicht in der Lage ist, die gewöhnlichen, regelmäßigen wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auszuführen. Deshalb wird in erheblichem oder höherem Maß fremde Hilfe benötigt bei:
Die Pflegebedürftigkeit muß auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate gegeben sein. Der Antrag zur Einstufung in die Pflegeversicherung muß bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Die Beurteilung ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und in welcher Höhe übernimmt der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) im Haushalt des Antragstellers. Zur Dokumentation des täglichen Pflegeaufwandes, stellen wir Ihnen unser hilfreiches Pflegetagebuch zum Ausdrucken zur Verfügung. Ferner finden Sie bei unserer Kooperationspartnerin Frau Licht von der Firma SEBIS eine kompetente Hilfe bei der Durchsetzung einer Pflegestufe.
Die PflegestufenPflegestufe 1 (erheblich pflegebedürftig) Der Pflegebedürftige benötigt mindestens 90 Minuten tägliche Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung. 2/3 der benötigten Zeit muß für Körperpflege, Ernährung und Mobilität aufgewendet werden.
Pflegestufe 2 (schwerpflegebedürftig) Der Pflegebedürftige benötigt mindestens 180 Minuten tägliche Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung. 2/3 der benötigten Zeit muß für Körperpflege, Ernährung und Mobilität aufgewendet werden.
Pflegestufe 3 (schwerstpflegebedürftig) Der Pflegebedürftige benötigt mindestens 300 Minuten tägliche Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung. 2/3 der benötigten Zeit muß für Körperpflege, Ernährung und Mobilität aufgewendet werden.
Das PflegegeldNachdem die Einstufung durch den medizinischen Dienst erfolgt ist, vergütet die Pflegeversicherung dem Versicherten wahlweise Sach-, Geld- oder Kombinationsleistungen.
Sachleistungen In diesem Fall erbringt der Pflegedienst Die mobile Krankenpflege GmbH alle vereinbarten Pflegeleistungen. Die von der Pflegekasse zur Verfügung gestellten Beträge werden direkt abgerechnet. Darüberliegende Kosten sind vom Patienten zusätzlich zu tragen. Die Pflegekasse stellen monatlich, maximal, folgende Beträge zur Verfügung:
Geldleistungen In diesem Fall werden die Pflegeleistungen von Angehörigen oder Bekannten erbracht. Die von der Pflegekasse zur Verfügung gestellten Beträge werden dem Patienten ausbezahlt. Voraussetzung für fortlaufende Zahlungen ist eine einmalige, je nach Pflegestufe, viertel- oder halbjährliche, Anwesenheit des Pflegedienstes Die mobile Krankenpflege GmbH (Pflegenachweis nach §37 Abs.3 Pflegeversicherungsgesetz). Die Pflegekasse bezahlen monatlich folgende Beträge:
Kombinationsleistungen Als dritte Möglichkeit kann man Geld- und Sachleistungen kombinieren. Ein Beispiel: Diese Besuche werden der Pflegeversicherung z.B. mit 156,- Euro vom Pflegedienst Die mobile Krankenpflege GmbH in Rechnung gestellt. |
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